(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen
Pixtar e.U. und den Mietern.
(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Pixtar e.U.
hat dies
schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Pixtar e.U. und dem Mieter
haben dabei stets
Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Pixtar e.U. und dem Nutzer unterliegen
dem Recht der
Bundesrepublik Österreich. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist
Wiener Neustadt, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Österreich hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn
Sie unsere AGB akzeptieren.
(1) Pixtar e.U. vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für
Veranstaltungen jeder
Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen
unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder
Videos aufnehmen. Über die Internetseite www.pixtar.at können die Gäste nach Eingabe des Codes
auf Bilder auch in digitaler Form zugreifen.
(3) In Abstimmung mit Pixtar e.U. ist es u.a. möglich, für die jeweilige
Veranstaltung ein
Außenbranding an den Automaten anzubringen und/oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden.
Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Pixtar e.U. (nachfolgend „Vermieter“)
und dem Kunden
(nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 2633 20820 sowie per
E-Mail unter [email protected]
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die
Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach
schriftlicher Bestätigung wirksam.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der
Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie
in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist
dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig
ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden
ist.
Sie überweisen nach Erhalt unserer Abschlagsrechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die
Terminreservierungsgebühr auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt der Kaution für Sie
fix
gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der
Mieter
ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages
gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß
dieser
AGB.
(1) Abholung
Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser
verbindlich.
Die „Terminreservierungsgebühr“ ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von
über
einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate
jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Der
Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim
Mieter abzuholen.
(2) Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser
verbindlich.
Die „Mietkaution“ ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem
Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate
jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei
vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse,
sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu
klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.
(3) Lieferung mit Installation
Die Mietung des Photobooth-System ist nur im Zusammenhang Lieferung/Montage/Abholung möglich.
Die Montage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Photobooth-System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Photoboothaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.
Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw.
Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen
Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien
ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Kündigt der Mieter den mit Pixtar e.U. geschlossenen Vertrag, so fallen
folgende Kosten für die
Stornierung der Leistung an:
Innerhalb der letzten zwei Wochen in Höhe von der Anzahlung der Gesamtsumme.
Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Photobooth-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Photobooth-Systems versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.
Dem Kunden ist untersagt:
(1) Das Photobooth-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Das Photobooth-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und
auseinanderzubauen.
(3) Das Photobooth-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer,
Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Photobooth-System abzustellen
oder sie in die Photobooth einzuführen.
(5) Das Photobooth-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und
Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Pixtar e.U.
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der
Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf
typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die
Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem
Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch
nehmen.
Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter.
Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich
die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, inklusive der Kosten für die An-
und Rücklieferung.
(2) Pixtar e.U. stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten
Zahlungstermine steht der Pixtar e.U. ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen zu. Das Recht
von Pixtar e.U. zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
unberührt. Diese wird
am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon
zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der
Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
(1) Anwendbares Recht
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich.
(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für
die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert
werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist.